Das Wichtigste fassen wir hier kurz und prägnant für Sie zusammen. Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre!
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Freiberufler
Gewinnermittlung bei der Betriebsaufgabe: Das müssen Sie beim Investitionsabzugsbetrag beachten
16.02.2016 Was passiert eigentlich bei einer Betriebsaufgabe: Ist der Investitionsabzugsbetrag bei Auflösung dem laufenden Gewinn zuzurechnen? Oder gilt er als begünstigter Veräußerungs- beziehungsweise Aufgabegewinn? Das Finanzgericht Niedersachsen hat auf diese Fragen nun eindeutige Antworten gegeben.
Freiberufler
Arbeitszimmer richtig absetzen: Auch Kellerräume können als Heimbüro zählen
08.02.2016 Wenn jemand einen Kellerraum seines Wohnhauses als Homeoffice nutzt, handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um ein häusliches Arbeitszimmer und nicht etwa um eine außerhäusliche Betriebsstätte. Das gilt auch für Mehrfamilienhäuser, in denen die Wohnungen von verschiedenen Mietern bewohnt werden.
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Fahrtenbuch für Firmenwagen: Auch Anschaffungskosten müssen berücksichtigt werden.
01.02.2016 Stellt der Arbeitgeber den Firmenwagen auch für Privatfahrten zur Verfügung, so sind bei der Anwendung der Fahrtenbuchmethode die insgesamt durch das Fahrzeug verursachten Aufwendungen zu erfassen. Dazu zählen auch die Anschaffungskosten. Leasingsonderzahlungen werden bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils allerdings nur zeitanteilig berücksichtigt.
Privatpersonen
Steuern sparen beim Winterdienst: Schneeräumen lässt sich von der Steuer absetzen
25.01.2016 Lange hat man die Winterpracht sehnlichst erwartet. Jetzt ist sie da und damit auch die Aufgabe, öffentliche Wege schnee- und eisfrei zu halten. Wer nicht selber im Morgengrauen aufstehen und zur Schaufel greifen möchte, kann einen Winterdienst damit beauftragen. Das lässt sich sogar von der Steuer absetzen.
Freiberufler
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Wissenswertes für Arbeitgeber: Ab diesem Jahr gelten neue Sachbezugswerte
18.01.2016 Die achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsverordnung muss man als Arbeitgeber nicht unbedingt auswendig kennen. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass sich die Sachbezugswerte, die für Arbeitnehmer anzusetzen sind, zum 1.1.2016 wieder geändert haben.
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Aktuelles zum Jahreswechsel: Heute ist Stichtag für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
11.01.2016 Da es sich bei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handelt, gilt normalerweise die gesetzliche 10-Tages-Frist. Anders liegt der Fall bei Vorauszahlungen, die für Dezember 2015 geleistet werden: Hier ist der Stichtag nämlich genau heute – ohne Verlängerungsmöglichkeit.
Privatpersonen
Gute Nachrichten zum Jahresstart: Kindergeld kommt bis zur letzten Prüfungsnote
04.01.2016 Das Finanzgericht Sachsen hat eine Entscheidung getroffen, die Eltern von Studenten freuen wird. Demnach wird das Kindergeld nicht nur bis zur letzten Prüfung weitergezahlt, sondern bis zur offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse. Erst dann endet auch Sicht des Gerichtes die universitäre Ausbildung.
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Einen guten Rutsch und ein gewinnbringendes Steuerjahr 2016: Einen guten Rutsch und ein gewinnbringendes Steuerjahr 2016
31.12.2015 Wir hoffen, Sie haben sich gut erholt während der Weihnachtsfeiertage! Denn jetzt geht´s mit Schwung in ein neues Steuerjahr, das wir für Sie möglichst gewinnbringend gestalten möchten. Vereinbaren Sie doch gleich einen Termin, damit wir schon zu Beginn die richtigen Weichen stellen können. Denn 2016 bringt jede Menge Veränderungen – und natürlich neue Steuerchancen für Sie. Lassen Sie uns das gemeinsam nutzen!
Privatpersonen
Straßenbau zum eigenen Haus: Die Handwerkerkosten können Sie steuerlich absetzen
28.12.2015 Der Bau einer Zufahrtstraße gehört aus Sicht des Finanzgerichts Nürnberg zu den notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge für die Haushaltsführung. In diesem Sinne hat es entschieden, dass auch räumlich-funktionale Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden können.
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Ihr Steuerberater Oliver Moch wünscht: Fröhliche Weihnachten und friedliche Feiertage
22.12.2015 Da sind sie schon wieder, die Weihnachtstage, und selbst die Steuerthemen dürfen mal ruhen. Genießen Sie die „stade Zeit“, wie man bei uns in Bayern so schön sagt. Auch unsere Kanzlei macht eine kleine Verschnaufpause. Doch keine Sorge: Zwischen den Jahren sind wir jederzeit gerne für Sie da. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bedanken, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken. Was sollten wir uns mehr wünschen als tolle Mandanten wie Sie? In diesem Sinne: Auf ein Neues in 2016!
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