Gute Nachrichten zum Jahresstart:
Kindergeld kommt bis zur letzten Prüfungsnote

Das Finanzgericht Sachsen hat eine Entscheidung getroffen, die Eltern von Studenten freuen wird. Demnach wird das Kindergeld nicht nur bis zur letzten Prüfung weitergezahlt, sondern bis zur offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse. Erst dann endet auch Sicht des Gerichtes die universitäre Ausbildung.

Weil eine Studentin nach Abgabe der Diplomarbeit ein halbes Jahr auf ihre Prüfungsergebnisse warten musste, nahm sie in der Zwischenzeit einen Job an, der sie 15 Stunden pro Woche beschäftigte. Die Familienkasse zahlte daraufhin kein Kindergeld mehr und begründete die Entscheidung damit, dass die Ausbildung mit der letzten Prüfung bereits beendet war. Als der Vater daraufhin klagte, gab ihm das Finanzgericht Sachsen Recht. Denn aus Sicht der Richter markiert erst die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse das eigentliche Ende der universitären Ausbildung. Hätte die Tochter allerdings keinen Teilzeit-, sondern einen Vollzeitjob angenommen oder das 25. Lebensjahr bereits vollendet, wäre die Entscheidung der Familienkasse rechtens gewesen.

(Quelle: FG Sachsen, Urteil vom 16.6.2015, Az. 4 K 357/11 sowie Mitteilung des Bund der Steuerzahler „Die Prüfungsergebnisse zählen“ vom 25.10.2015)

Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns!

Jetzt Erstberatung vereinbaren Onlinebuchhaltung