Zuschuss zum Dienstwagen:
Eigenanteil senkt den geldwerten Vorteil

Für einen schicken Dienstwagen zahlt so mancher gerne etwas dazu. Steuerlich gesehen muss der Eigenanteil allerdings auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Wurde dieser Zeitraum vorab mit der Firma festgelegt? Dann sinkt entsprechend der geldwerte Vorteil, der sich aus der Privatnutzung ergibt.

Das Finanzgericht Niedersachsen hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem der Arbeitnehmer nur geringfügig beschäftigt war. Für den Dienstwagen, den er beruflich und privat nutzte, hatte er mit seiner Firma einen Überlassungsvertrag geschlossen. Demnach sollte er einen Zuschuss von 20.000 Euro zahlen, der sich auf eine Laufzeit von 96 Monaten verteilte. Bei früherer Rückgabe des Wagens wären pro Monat 1/96-stel dieser Summe zurückerstattet worden. Während der Arbeitgeber die 20.000 Euro auf die Nutzungsdauer verteilte, bezog das Finanzamt die Summe auf das Zahlungsjahr. Dadurch hatte der Arbeitnehmer entsprechend steuerliche Nachteile. Als er dagegen klagte, bekam er vom Finanzgericht Niedersachsen Recht. Aus Sicht der Richter ist die Zuzahlung auf die gesamte Nutzungsdauer zu verteilen und demnach der geldwerte Vorteil der Privatnutzung auf jeden einzelnen Monat umzurechnen. Dies geht aus § 11 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes hervor.

(Quelle: astw.iww.de, Urteil des FG Niedersachen vom 16.4.18, 9 K 162/17, Rev. beim BFH unter VI R 18/18 )

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