Zuordnung von Darlehen:
Nachträgliche Änderungen sind nicht mehr möglich

Wer ein Grundstück erwirbt, um es teils privat zu nutzen und teils zu vermieten, sollte bei der Zuordnung der Darlehen gut aufpassen. Denn auch wenn sich die Entscheidung als ungünstig herausgestellt, ist eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich. Das hat das Finanzgericht Köln kürzlich beschlossen.

Konkret ging es um einen Fall, bei dem die Zuordnung nicht eindeutig war. Denn Darlehens- und Eigenmittel liefen über dasselbe Girokonto. Durch Widerruf der alten und Aufnahme neuer Darlehensverträge wollten die Grundstücksbesitzer erreichen, dass der Kredit nur noch dem vermieteten Teil zugeordnet wird. Schließlich hatten sie von vornherein geplant, den privaten Teil aus Eigenmitteln und den vermieteten Teil aus Fremdmitteln zu finanzieren, um den Werbungskostenabzug optimal auszuschöpfen.  Die nachträgliche Korrektur ließen Finanzamt und Finanzgericht jedoch nicht zu. In der Revision wird der Bundesfinanzhof nun prüfen müssen, ob sich Fehler bei der Zuordnung künftig doch durch Widerruf, Ablösung oder Neuzuordnung von Darlehen ausmerzen lassen. Wer eine Zuordnung anstrebt, sollte Eigenmittel und Darlehen auf jeden Fall über getrennte Konten laufen lassen beziehungsweise getrennte Darlehensverträge abschließen. Ohne eine konkrete Entscheidung werden die Anschaffungskosten anteilig auf private und gewerbliche Flächen aufgeteilt.

(Quelle: iww.de, Urteil des FG Köln vom 5.7.17, Az. 3 K 2048/16 IX R 2/18)

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