Wohnrecht gegen Pflegepflicht:
Grundstücksübertragung hat Spielcharakter
Einigen sich Veräußerer und Erwerber bei einer Grundstücksübertragung auf ein lebenslanges Wohnrecht bei gleichzeitiger Pflegepflicht, wird der Deal zum Spiel für beide Seiten. Denn keiner weiß, wie lange Leben und Pflege im Endeffekt dauern werden. Aber eines ist sicher: Der Vertrag gilt über den Tod hinaus.
Im konkreten Fall haben Onkel und Nichte einen derartigen Vertrag abgeschlossen: Der Onkel sollte in seinem Haus lebenslang wohnen bleiben, während die Nichte ihn bis zu seinem Tod pflegen würde. Dafür wurde ein Kaufpreis von 86.000 Euro vereinbart, bei dem die Werte von Rechten und Pflichten ebenso gegengerechnet wurden wie die statistische Lebenserwartung. Auf diese Weise kam am Ende nur ein Zahlungsbetrag von 10.000 Euro zusammen. Von dem hatte der Onkel allerdings nicht allzu viel, da er kurz darauf verstarb. Aus Sicht seiner Erbin beliefen sich die entgangenen Wohn- und Pflegeleistungen auf 42.229 Euro, die sie einklagen wollte. Den Antrag auf Prozesskostenhilfe lehnte das Gericht jedoch wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab. Denn auch wenn die Erbin eine Regelungslücke im Vertrag sieht, muss man davon ausgehen, dass sich Onkel und Nichte der Risiken bewusst waren. Genauso hätte der Onkel sehr alt werden und die Nichte entsprechend lange zur Pflege verpflichtet sein können – ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich.
(Quelle: erbbstg.iww.de, Beitrag von Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon)
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