Wissenswert für Kassenbesitzer:
Zählprotokoll ist keine Pflicht, aber sicherer
Ein Zählprotokoll ist die schriftliche Dokumentation, wie viele Geldscheine und Münzen sich bei Ladenschluss in der Kasse befinden. Für eine ordnungsgemäße Buchführung ist das nicht unbedingt notwendig. Dennoch raten wir Ihnen in unserem aktuellen Newsletter aus gutem Grund dazu.
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom Februar letzten Jahres reicht es aus, wenn bei offener Ladenkasse täglich ein Kassenbericht über steuerpflichtige Einnahmen geführt wird. Dabei müssen nach Ladenschluss die Einnahmen ausgezählt werden, der Anfangsbestand und die Privateinlagen addiert sowie Privatentnahmen abgezogen werden. Eine elektronische Kasse, die alle Umsätze im Z-Bon automatisch erfasst, bildet da keine Ausnahme. Denn nach geltender Rechtsprechung darf eine Kasse nicht nur rechnerisch geführt werden, sondern sie muss tatsächlich ausgezählt werden. Ob manuelle oder elektronische Kasse: In beiden Fällen ist es nun nicht mehr zwingend notwendig, im Sinne eines Zählprotokolls die Stückzahl der Geldscheine und Münzen zu notieren. Allerdings gibt es bei der elektronischen Kasse keinen Nachweis, ob zusätzlich zum Z-Bon tatsächlich gezählt wurde. Mit einem Zählprotokoll wird vor dem Prüfer der Beweis erbracht, dass diese Pflicht erfüllt wurde. Und davon ganz abgesehen: Recht viel mehr Arbeit entsteht dadurch nicht, denn ausgezählt wird ja sowieso.
(Quelle: IWW Newsletter Ausgabe 4/2017 Seite 251)
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