Wertgutschein für Arztbehandlung:
Vorsicht vor irreführender Verbraucherwerbung

Groupon ist eine Plattform, die Verbraucher in Erwartung satter Rabatte besuchen. Auch ein Wertgutschein für eine Faltenbehandlung wird als Fixpreis gesehen – und nicht nur als Anzahlung für eine Leistung. Die Wettbewerbszentrale sieht in dieser Art der Werbung deshalb unlauteren Wettbewerb.

Die Gebührenordnung für Ärzte GOÄ  sieht in ihren Richtlinien keine Pauschal- oder Festpreise vor. Vielmehr haben die Behandler ihren Aufwand innerhalb des Gebührenrahmens abzurechnen und dabei Zeitaufwand und Schwierigkeiten zu berücksichtigen. Zwar hatten die Ärzte, die auf Groupon für ihre Faltenbehandlung warben, genau dies vor. Insofern war der Gutschein quasi als Anzahlung zu sehen. Dennoch wertete die Wettbewerbszentrale das Angebot als Verstoß gegen das Verbot irreführender Werbung. Die Begründung: Wer auf Groupon Gutscheine erwirbt, erwartet Leistungen zum Pauschalpreis. Wertgutscheine mit entsprechenden Folgekosten gehören nicht dazu.

(Quelle: iww.de/pfb, Fachbeitrag zum unlauteren Wettbewerb vom 4.2.2020)

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