Vorsteuerabzug in der Vorgründungsphase:
Disput um Regelungen für Ein-Mann-Kapitalgesellschaften
Wer eine Ein-Mann-Kapitalgesellschaft gründet, sollte schon vorab zum Vorsteuerabzug berechtigt sein. Diese Ansicht vertritt das Finanzgericht Düsseldorf und verweist auf den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer. Spannend wird nun, ob diese Entscheidung beim Bundesfinanzhof durchgeht.
Die Düsseldorfer Juristen begründen ihre Sichtweise damit, dass Kapitalgesellschaften mit mehreren Personen in der Vorgründungsphase automatisch ein Vorsteuerabzug für erste Investitionen zusteht. Dementsprechend sollten Ein-Mann-Kapitalgesellschaft – sofern die Gründung ernsthaft betrieben wird – gleiche steuerliche Möglichkeiten eingeräumt werden. Diese Rechtsfrage wird nun geprüft. Gegen das Urteil, das das Finanzgericht Düsseldorf am 30. 1. 2015 gefällt hat, hat der Bundesfinanzhof Revision eingelegt.
(Quelle: FG Düsseldorf, Urteil vom 30.1.2015, Az. 1 K 1523/14U, Rev. BFH Az. V R 8/15)
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