Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser:
Finanzämter nehmen Bargeldbranche ins Visier
Wie das Landesamt für Steuern Niedersachsen in einer aktuellen Pressemeldung mitteilt, werden die Finanzämter künftig ein wachsames Auge auf die Bargeldbranche haben. Im Rahmen der Kassen-Nachschau wollen sie fairen Wettbewerb zwischen allen Marktakteuren sicherstellen und Steuerbetrug eindämmen.
Mit Jahresbeginn wurde die so genannte Kassen-Nachschau nach § 146b der Abgabenverordnung eingeführt. Das bedeutet, dass das Finanzamt ab sofort ohne Ankündigung kommen und die Gesetzmäßigkeit der Kassendaten prüfen kann. Dabei ist es auch möglich, dass die Daten auf CD-ROM oder Stick für weitere Kontrollen mitgenommen werden. Meist handelt es sich um ein bis zwei Mitarbeiter, die sich entsprechend ausweisen und ein Merkblatt überreichen, bevor sie ein Auge auf Daten und Programmierung werfen. Hat der Betrieb keine Registrier- oder PC-Kasse, wird er nicht bessergestellt. Im Sinne der Wettbewerbsgleichheit wird in dem Fall das in der Kasse vorhandene Geld gezählt und die Tageskassenberichte kontrolliert. Die Kassen-Nachschau kann auch mit einer ebenso unangekündigten Lohnsteuer-Nachschau kombiniert sein. Dann werden zusätzlich Lohnsteueraufzeichnungen und Arbeitszeitregelung für die beschäftigten Mitarbeiter überprüft. Wer jetzt zweifelt, ob sein Kassensystem den Anforderungen genügt, sollte sich möglichst rasch an seinen Steuerberater und unter Umständen auch an den Kassenfachhändler wenden.
(Quelle: AStW, BFH-online, Pressemeldung vom 2.2.18)
Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns!
Jetzt Erstberatung vereinbaren Newsletter Onlinebuchhaltung