Verspätung bei der Steuererklärung:
Zuschlag kommt vom Finanzamt automatisch

Wer sich bei der Abgabe der Steuererklärung zu viel Zeit lässt, kann zur Zahlung eines Verspätungszuschlags verpflichtet werden. Das Ermessen der Beamten ist dabei jedoch eingeschränkt. Vielmehr wird die Aufforderung zur Zahlung automatisch vom Finanzamt zugestellt.

Seitdem im Juli 2016 das Besteuerungsverfahren per Gesetz modernisiert wurde, haben Finanzbeamte weniger Spielraum in ihren Entscheidungen. Das gilt auch, wenn bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung ein Zuschlag erhoben wird. Denn dabei handelt es sich um ein automatisches Verfahren, das erstmals die Steuererklärung 2018 betrifft. Bei Jahressteuererklärungen, die erst 14 Monate nach Jahresende beziehungsweise nach Ablauf der Vorabanforderung abgegeben werden, ist laut Deutschem Steuerberaterverband DStV nun mit 0,25 % der festgesetzten Steuer minus Vorauszahlungen und Abzügen zu rechnen. Dabei handelt es sich um mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat und maximal 25.000 Euro. Es lohnt sich also, die gesetzten Fristen pünktlich einzuhalten.

(Quelle: iww.de/s2592, Regelungen zum Verspätungszuschlag nach § 152 AO)

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