Verrechnungskonto für Gesellschafter:

Um Zahlungen zwischen GmbH und Gesellschaftern zu tätigen, werden gerne Verrechnungskonten eröffnet. Dabei ist jedoch eine ordentliche Führung und eine angemessene Verzinsung notwendig. Sonst kann die Nachlässigkeit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Kommt es dazu, wird der Zinssatz geschätzt und auf die Höhe der versteckten Gewinnausschüttung angewendet. Ist die Firma zu diesem Zeitpunkt schuldenfrei, werden zur Festlegung die Untergrenze für Haben- und die Obergrenze für Sollzinsen in banküblicher Höhe herangezogen. Dies wurde in einem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 28.5.2020 festgelegt. Auch wenn es durchaus attraktiv ist, zur Vermeidung von Darlehen ein Verrechnungskonto zu eröffnen: Eine ordentliche Führung ist Voraussetzung, dass diese Lösung gut funktioniert. Dazu gehört eine zuverlässig geregelte Rückzahlung ebenso wie eine entsprechende Verzinsung. Wichtig zu wissen ist dabei, dass in diesem Fall nicht die Zinsen für Baugeld, sondern die Zinsen für ungesicherte Kredite ausschlaggebend sind. Deren Höhe liegt derzeit bei 3 bis 4 Prozent. Dies sollte also bei der Verzinsung der Verrechnungskonten entsprechend berücksichtigt werden.

(Quelle: iww.de/pfb, Fachbeitrag von STB Christian Herold vom 12.4.21)

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