Steuervorteile bei Immobiliendarlehen:
Zuordnung muss von vornherein richtig sein
Mit einer Immobilie, die teils vermietet und teils selbst genutzt wird, ergeben sich attraktive Steuervorteile. Dazu müssen die Darlehen allerdings schon beim Kauf beziehungsweise beim Bau richtig zugeordnet werden. Nachträgliche Änderungen akzeptiert das Finanzamt nämlich nicht.
So manchem Hausbesitzer ist die Steuerersparnis bereits entgangen, weil das Gestaltungsmodell nicht richtig genutzt wurde. In seinem Fachbeitrag auf iww.de erklärt Steuerberater Christian Herold daher, was man beachten muss, um die Vorteile auszuschöpfen. Wichtig ist zum Beispiel, die Aufteilung des Objekts gleich im Kaufvertrag festzulegen. Außerdem sollte die Bank das Darlehen auf getrennte Konten überweisen, von denen die Wohn- und Mieteinheiten separat finanziert werden. Auf keinen Fall dürfen Eigen- und Fremdmittel auf einem Konto vermischt werden, da die Quellen für das Finanzamt dann nicht mehr nachvollziehbar sind. Erkennt man den Fehler erst im Nachhinein, gibt es leider kein Pardon: Der Bundesfinanzhof hat gerade erst die Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 5.7.17 zurückgewiesen und schließt damit die nachträgliche Korrektur aus. Es hilft also auch nicht, bestehende Darlehen aufzulösen und neue abzuschließen, um Fehler bei der Zuordnung wiedergutzumachen.
(Quelle: iww.de/pfb, Fachbeitrag von STB Christian Herold vom 22.8.2019)
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