Steuersparen in der Familie:
Zuwendungsnießbrauch kann sich lohnen
Um Steuern zu sparen, verlagern Eltern gerne Vermögen und die zugehörigen Einkünfte auf die einkommenslosen Kinder. Lohnenswert kann aber auch ein unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch an einer Mietimmobilie sein. Dazu muss das Vermögen nicht unbedingt auf den Nachwuchs übertragen werden und verbleibt bei den Eltern.
Räumt ein Vater seinem Sohn das Nießbrauchrecht an einer Immobilie ein, bekommt der Sohn zukünftig lediglich die Mieteinnahmen, ohne dass sich die Vermögensverhältnisse beim Vater ändern. Wichtig ist, dass die Mieter informiert werden und ihre Zahlungen – im Einklang mit der Nießbrauchvereinbarung – künftig direkt an den Sohn leisten. Wissen muss man jedoch, dass die Immobilie nun beim Vater nicht mehr abgeschrieben werden kann. Denn der eigentliche Eigentümer erzielt keine Einkünfte mehr. Der Nießbraucher ist ebenso nicht berechtigt eine Abschreibung geltend zu machen, da er ein unentgeltiches Nutzungsrecht erhalten hat. Dies spielt jedoch immer dann keine Rolle mehr, wenn das Gebäude bereits vollständig abgeschrieben ist und somit Hohe steuerpflichtige Einkünfte beim Vater vorliegen. Damit im weiteren verlauf die Aufwendungen zum Erhalt der Immobilie als Werbungskosten abgezogen werden können, müssen diese vom Sohn beglichen werden. Dazu genügt es, dass die Rechnung an den Sohn gerichtet ist. Die Mittel dafür können auch vom Vater stammen, sofern die Schenkungssteuer berücksichtigt wird. Bei minderjährigen Kindern sind übrigens besondere Voraussetzungen zu beachten, damit das Finanzamt die Gestaltung anerkennt!
(Quelle: IWW.de ID 44622855)
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