Steuersparen beim Fahrradfahren:
Pedelecs bieten Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter
Elektrofahrräder sind nicht nur im privaten Bereich in Mode. Auch Firmen stellen sie ihren Mitarbeitern immer häufiger zur Verfügung. Nur wenige kennen jedoch die steuerlichen Vorteile, die sich dadurch ergeben. In einer Verwaltungsanweisung geht das Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen detailliert darauf ein.
Das Modell, dass die OFD Nordrhein-Westfalen beschreibt, sieht so aus: Der Arbeitgeber least Elektrofahrräder, die er seinen Angestellten für den geschäftlichen und privaten Gebrauch zur Verfügung stellt. Dazu wird ein Überlassungsvertrag abgeschlossen, bei dem der Mitarbeiter die Wartungskosten und das Haftungsrisiko für Beschädigungen und Verlust selber zu tragen hat. Gleichzeitig wird sein Gehalt für die Nutzungsdauer um einen festgelegten Betrag gekürzt und der zu versteuernde Vorteil der privaten Nutzung mit 1 Prozent der auf 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung angesetzt. Im Gegenzug gehen alle Gewährleistungsansprüche im Rahmen des Leasings auf ihn über. Oft wird außerdem die Möglichkeit eingeräumt, das Elektrofahrrad am Ende der Laufzeit zu kaufen. Von einem solchen Modell profitieren beide Seite: Der Arbeitgeber bietet zu geringen Kosten eine attraktive Zusatzleistung. Und der Arbeitnehmer wiederum spart sich nicht nur Lohnsteuer und Sozialversicherung, sondern profitiert meist auch vom Mengenrabatt des Unternehmens und kann das Elektrofahrrad hinterher günstig erwerben. Doch aufgepasst: Liegt der Kaufpreis dabei unter dem tatsächlichen Wert, gilt der Differenzbetrag als Arbeitslohne von dritter Seite und muss entsprechend versteuert werden.
(Quelle: OFD Nordrhein-Westfalen vom 3.5.2016)
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