Steuern sparen beim Winterdienst:
Schneeräumen lässt sich von der Steuer absetzen
Lange hat man die Winterpracht sehnlichst erwartet. Jetzt ist sie da und damit auch die Aufgabe, öffentliche Wege schnee- und eisfrei zu halten. Wer nicht selber im Morgengrauen aufstehen und zur Schaufel greifen möchte, kann einen Winterdienst damit beauftragen. Das lässt sich sogar von der Steuer absetzen.
Die Kosten für einen Winterdienst sind nicht ganz unerheblich. Durch die Möglichkeit, sie als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen, stehen finanzieller Aufwand und Nutzen allerdings wieder in einem attraktiveren Verhältnis. Und das gilt nicht nur für Eigentümer, die die Wege vor ihrem Grundstück räumen lassen, wie man auf den Seiten des Bund der Steuerzahler BdSt erfährt. Auch Mieter, die für die Schneebeseitigung mitzahlen, können den Fiskus dabei einbeziehen. Dazu ist es wichtig, dass der beauftragte Räumdienst eine offizielle Rechnung stellt, deren Betrag auf das dort angegebene Konto überwiesen wird. Dann können 20 Prozent davon von der Steuer abgesetzt werden – allerdings nur Arbeits- und Anfahrtskosten, nicht Materialien wie Streusalz oder Rollsplitt. Beträgt der Aufwand also beispielsweise 600 Euro, kann man mit einer Rückerstattung von 120 Euro rechnen. Das gilt generell für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einer Höhe von maximal 4.000 Euro pro Jahr.
(Quelle: BdSt online)
Möchten Sie mehr über dieses Thema erfahren? Dann kontaktieren Sie uns!
Jetzt Erstberatung vereinbaren Newsletter Onlinebuchhaltung