Steuern sparen beim Wäschewaschen:
Private Reinigung von Berufsbekleidung lässt sich absetzen

Die Reinigung berufstypischer Kleidungsstücke wie Kittel, Amtstracht, Schutzkleidung oder Uniform lässt sich steuerlich geltend machen. Das gilt auch dann, wenn dazu die Waschmaschine im eigenen Haushalt genutzt wird, und umfasst längst nicht nur die unmittelbar entstandenen Kosten.

Neben Wasser, Waschmittel und Energie schlagen auch Abnutzung, Instandhaltung oder Wartung der Maschine bei jedem Reinigungsvorgang zu Buche. Wie hoch der tatsächliche Aufwand ist, der in der Steuererklärung angegeben werden kann, lässt sich direkt beim Hersteller oder bei den Verbraucherschutzverbänden erfragen. Damit das Finanzamt die Reinigungskosten anerkennt, muss es sich entweder um Bekleidung handeln, die ausschließlich beruflich genutzt wird, oder aber um private Bekleidung, die während eines beruflichen Einsatzes schmutzig geworden ist. Neben der Reinigung können auch die Aufwendungen für Anschaffung und Instandhaltung beruflich genutzter Kleidung abgesetzt werden. Sie gelten allerdings nicht als Werbungskosten, sondern fallen unter die Kosten für die allgemeine Lebensführung.

(Quelle: DATEV Magazin 7/15, Seite 21)

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