Steuerfestsetzung für Kraftfahrzeuge:
Zulassungsbescheinigung gilt als Grundlagenbescheid

Auch bei so genannten Registrierungszulassungen ist für das Finanzamt nur ein Tag entscheidend: Nämlich der, an dem die Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug erstellt wurde. Dazu ist weder die Aushändigung des Fahrzeugscheins noch die Übergabe eines amtlichen Kennzeichens Voraussetzung.

Wer im großen Stil im Kraftfahrzeughandel tätig ist, weiß vereinfachte Zulassungsverfahren zu schätzen. So ging es auch den Klägern, über deren Fall das Finanzgericht Baden-Württemberg zu entscheiden hatte. Kennzeichen wurden von ihnen reserviert und für verschiedene  Fahrzeuge genutzt, die aus dem Ausland importiert wurden. Nach der Anmeldung wurden diese Fahrzeuge dann immer wieder umgehend abgemeldet. Dabei wurde zum Teil auf die Übergabe von Nummernschildern oder Zulassungsbescheinigungen verzichtet. Auf diese Weise kamen zwischen 1.1.2005 und 31.3.2016 fast 16.000 Zulassungsvorgänge zusammen, für die das zuständige Finanzamt jeweils entsprechende Kfz-Steuerbescheide ausstellte. Trotz des kurzen Zeitraums zwischen An- und Abmeldung musste jeweils die Steuerpflicht für einen Monat erfüllt werden. Zu Recht, wie das Finanzgericht befand. Nun hat der Bundesfinanzhof über die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger zu entscheiden.

(Quelle: iww.de/astw, Fachbeitrag zur Kfz-Steuer vom 18.2.2020)

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