Steuerermäßigung für Hausnotruf:
24-Stunden-Service zählt als haushaltsnahe Dienstleistung
Viele ältere Menschen möchten noch nicht im Betreuten Wohnen leben, aber trotzdem sicher versorgt sein. Eine gute Lösung ist ein Hausnotrufsystem mit 24-Stunden-Bereitschaft. Um steuerlich anerkannt zu werden, muss sich die Zentrale dabei nicht in räumlicher Nähe zur Wohnung befinden.
Zu einem Hausnotrufsystem gehört ein mobiles Gerät, mit dem im Bedarfsfall Sofort-Helfer über eine 24-Stunden-Servicezentrale angefordert werden können. Natürlich sollte diese Hilfe schnell und ohne lange Anfahrtswege erfolgen. Aber in steuerlicher Hinsicht ist der Standort unerheblich, wie das Finanzgericht Sachsen entschieden hat. Damit unterscheidet sich dieser Service von Angeboten wie Putzhilfe, Gartenpflege oder mobiler Krankenpflege. Die nämlich müssen grundsätzlich im Haushalt erbracht werden, um als haushaltsnahe Dienstleistungen zu zählen. Die richterliche Entscheidung wird damit begründet, dass das Notrufsystem eine Hilfeleistung im Haushalt sicherstellt. Wenn der Bedarfsfall eintritt, kommen die Helfer zum Steuerpflichtigen und ersetzen vor Ort Leistungen, die anderenfalls von Haushaltsangehörigen erbracht würden.
(Quelle: iww.de/astw, Urteil des FG Sachsen vom 14.10.20, 2 K 323/20)
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