Selbständige in der gesetzlichen Krankenkasse:
Bei Auftragseinbußen können Beiträge reduziert werden

Auch hauptberuflich Selbständige können freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse werden. Fallen bei ihnen mehr als ein Viertel der Aufträge weg, lassen sich die Beiträge auf Antrag entsprechend reduzieren. Dies ist eine gute Nachricht für alle, die Einbußen durch die Corona-Krise erleiden.

Selbständige Unternehmer müssen derzeit teilweise erhebliche Einbußen in Kauf nehmen. Sind sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, können sie bei Auftragsverlusten von mehr als 25 Prozent eine Senkung ihrer Beiträge ab dem Folgemonat beantragen. Die notwendigen Formulare gibt es bei der jeweiligen Versicherung. Ihnen beizulegen sind Nachweise, die den Verlust entsprechend belegen. Angesichts der aktuellen Lage hat der GKV-Spitzenverband in einer Pressemeldung angekündigt, bei Stundungen in den Monaten März, April und Mai 2020 keine Zinsen, Säumniszuschläge oder Mahngebühren zu verlangen und von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen. Damit will das Dachorgan auch freiwillig Versicherten entgegenkommen, die unter der Krise zu leiden haben.

(Quelle: iww.de/pfb, Fachbeitrag von Christian Herold vom 21.5.20)

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