Riester-Rente renoviert:
Neues Gesetz wirkt sich auf private Altersvorsorge aus
Gute Nachrichten aus dem Bundesfinanzministerium: Wer per Riester-Vertrag für die Rente vorsorgt, wird ab Januar 2018 vom Betriebsrentenstärkungsgesetz profitieren. Höhere Grundzulagen, Sonderausgabenabzüge für Eigenbeiträge oder die Einführung eines Grundfreibetrags sind nur drei von vielen Neuerungen.
2018 wird zunächst einmal eine Erhöhung der Grundzulage von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr mit sich bringen. Diesen Betrag erhalten alle Riester-Sparer, die jährlich mindestens 4 Prozent bzw. maximal 2.100 Euro (abzüglich Zulage) ihrer Einkünfte einzahlen. Darüber hinaus gibt es 300 Euro pro Jahr für jedes nach dem 31.12.2007 geborene Kind beziehungsweise 185 Euro für davor geborene Kinder. Die Summe aus Eigenbeiträgen und Zulagen kann bis 2.100 Euro als Sonderausgaben angesetzt werden. Neu geregelt ist auch die Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase, die der Rentenanbieter bei sehr geringen monatlichen Ansprüchen wählen kann. Dieser Betrag soll nun ermäßigt besteuert werden. Besser geregelt ist außerdem die Berechnung der Grundsicherungsleistungen. Hier wird ein Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat eingeführt. Ansprüche, die darüber hinausgehen, sind zu 30 Prozent anrechnungsfrei. Gute Nachrichten gibt es auch für alle, die eine betriebliche Altersversorgung haben und die Riester-Förderung nutzen: Sie müssen in der Auszahlungsphase nicht länger gesetzlich versichert sein. Neues kündigt der Gesetzgeber außerdem z.B. für Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten an. Für deren Riester-Verträge soll es ab 2019 ein neues Konzept geben.
(Quelle: BMF online vom 21.8.2017)
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