Reform der Erbschaftssteuer:
Koalition kommt Firmenerben nun doch weiter entgegen

Mit einer unternehmerfreundlichen Kompromisslösung haben Union und SPD den Streit um die Erbschaftssteuerreform beigelegt. Die Auflagen, die Firmenerben künftig zu erwarten haben, fallen dabei weniger streng aus als befürchtet. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Zum neuen Gesetzesentwurf kam es, weil das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr schärfere Regelungen für die steuerliche Behandlung von Firmenerben gefordert hatte. Dabei ging es unter anderem um die Einführung einer Bedürfnisprüfung, bei der geklärt wird, inwieweit die Erbschaftssteuer für den Firmenerben zu verkraften ist. Dieser Nachweis soll nun erst ab einer Freigrenze von 26 Mio. Euro bzw. bei Familienunternehmen mit Kapitalbindung ab 52 Mio. Euro erbracht werden. Je nachdem, wie lange das Unternehmen weitergeführt und Arbeitsplätze erhalten werden, kann die Erbschaftssteuer auch oberhalb dieser Grenzenentfallen. Sonderauflagen gelten dabei für Kleinstbetriebe mit bis zu drei Mitarbeitern. Wirklich streng genommen werden die Regelungen erst bei mehr als 15 Beschäftigten, davor gibt es deutliche Abstufungen. Alternativ zur Bedürfnisprüfung, bei der das Privatvermögen zur Hälfte herangezogen wird, können Firmenerben auch das so genannte Abschmelzmodel wählen. Bei einem Erbwert von 116 Mio. Euro (bzw. 142 Mio. Euro bei Familienunternehmen) liegen die Steuerrabatte dabei nur noch zwischen 20 und 35 Prozent, während bisher zwischen 85 und 100 Prozent galten. Welche Wahl im Einzelfall günstiger ist, kann der Steuerberater am besten beurteilen.

(Quelle: FOCUS Money Online vom 6.7.2015)

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