Rechnungstellung bei KfZ EU-Exporten:
So vermeiden Sie Risiken beim Kfz-Verkauf

Für Autohäuser ist es eine gängige Praxis: Bei Kfz-Verkäufen im innereuropäischen Ausland stellen sie zunächst eine Bruttorechnung aus und ersetzen sie durch eine Nettorechnung, sobald die Ausfuhrnachweise vorliegen. Doch dieses Vorgehen birgt eine Menge Risiken, die man unbedingt kennen sollte.

Um eine Nettorechnung ausstellen zu können, muss eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegen. Tatsächlich versäumen es die meisten Autohäuser jedoch, sich dies noch einmal bei der Rechnungstellung vom Bundeszentralamt für Steuern qualifiziert bestätigen zu lassen. Stellt sich dann bei einer Betriebsprüfung heraus, dass die angegebene Nummer des Kunden zum fraglichen Zeitpunkt nicht mehr gültig war, muss der Verkäufer 19 Prozent Umsatzsteuer abführen für ein Geschäft, das eigentlich umsatzsteuerfrei sein sollte. Um dies zu vermeiden sollten Sie wie folgt worgehen: Grundsätzlich nur eine (Netto)Rechnung für das Fahrzeug auszustellen und mit dem Käufer – zusätzlich zum Kaufvertrag – eine gesonderte Kautionsvereinbarung zu treffen. Dann ist das innereuropäische Geschäft eine sichere Sache.

(Quelle: IWW Newsletter Ausgabe 5/2017 Seite 9)

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