Privatvergnügen oder Gewerbe?:
Auch ebay-Verkäufer können umsatzsteuerpflichtig werden

Plattformen wie ebay sind eine praktische Sache: Mit relativ wenig Aufwand lassen sich dort Waren kaufen und verkaufen. Wer den Online-Handel allerdings im größeren Stil betreibt, gilt in den Augen des Fiskus schnell als Gewerbetreibender. So ging es einer Frau, die mit einer Pelzsammlung allzu viel verdiente.

Manch eine Haushaltsauflösung bringt Schätze ans Licht, mit denen sich gutes Geld verdienen lässt. Als eine ebay-Verkäuferin allerdings 140 Pelze für insgesamt 90.000 Euro an den Mann brachte, sah das Finanzamt darin ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe. Angeblich handelte es sich bei den versteigerten Kleidungsstücken um die umfangreiche Sammlung der verstorbenen Schwiegermutter. Die Vielfalt von Pelzarten, Marken und vor allem auch Konfektionsgrößen weckte jedoch die Zweifel des Finanzamtes, das daraufhin Umsatzsteuer festsetzte. Der Klage der Verkäuferin gab das Finanzgericht Baden-Württemberg statt und akzeptierte die Verkäufe als Teile einer Privatsammlung.  Diese Sicht wiederum teilte der Bundesfinanzhof bei der anschließenden Revision nicht. Im Gegensatz zu Münzen oder Briefmarken seien Pelze Gebrauchsgegenstände, bei denen sich nur im Fall von ähnlichen Größen ein Sammelthema erkennen ließe. Außerdem wurden Schritte zur Vermarktung unternommen und entsprechende Verkaufsmittel verwendet, die auf ein Gewerbe hindeuten, auch wenn die Tätigkeit zeitlich begrenzt war.

(Quelle: BFH Urteil vom 12.8.2015, Az. XI R 43/13)
 

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