Pokern im großen Stil:
Wenn Spielgewinne zu Einkünften werden
Unter Pokerfreunden stehen Turniere, Internetveranstaltungen und Cash-Games hoch im Kurs. Wenn die Glückssträhne jedoch zu lange anhält, kann das Finanzamt die erzielten Gewinne als gewerbliche Einnahmen einstufen und entsprechend besteuern. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Ein Steuerzahler hat das Pokern so intensiv betrieben, dass er für entsprechende Veranstaltungen unbezahlten Urlaub nahm. Die Gewinne waren aus seiner Sicht keine Einkünfte. Das Finanzamt sah das bei einer Außenprüfung anders: Es stufte den Steuerzahler als Berufspokerspieler ein und stellte rückwirkend Steuerbescheide aus. Dagegen klagte der Mann zunächst ohne Erfolg, bis der Bundesfinanzhof das Urteil wieder aufhob. Begründung der Richter war, dass Spielteilnahme und Gewinn nicht direkt zusammenhängen. Das Finanzamt argumentierte dagegen, dass es beim Poker nicht nur auf Glück, sondern auch auf die Fähigkeiten des Spielers ankäme. Dennoch gab das Finanzgericht Münster dem Kläger teilweise Recht: Nachdem der Mann in den Anfangsjahren noch nicht geübt war, waren seine Erfolge als Anfängerglück zu erachten. Als er jedoch seinen Job kündigte, in die Nähe des Spielcasinos zog und sich noch intensiver dem Spielen widmete, hatte er bereits Erfahrung und konnte als Berufspokerspieler angesehen werden. Nachdem keine ordentliche Buchführung vorlag, nahm der Senat eine Schätzung der Einkünfte vor.
(Quelle: astw.iww.de, Urteil des FG Münster vom 12.10.18, 14 K 799/11 EG)
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