Pflichtbeiträge ans Versorgungswerk:
Rückzahlung ist nach dem Ausscheiden steuerfrei

Wenn ein Rechtsanwalt in den Ruhestand geht oder nicht länger freiberuflich tätig ist, kann er sich die Zahlungen an das Versorgungswerk nach Ende der Beitragspflicht zurückerstatten lassen. Diese Rückzahlung ist steuerfrei und unabhängig von einer Wartefrist. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor.

Im aktuellen Fall wurde ein Rechtsanwalt Beamter und schied aus der Anwaltschaft aus. Daher musste er auch keine Pflichtbeiträge mehr an das zuständige Versorgungswerk leisten. Er beantragte daraufhin, dass 90 Prozent davon zurückerstattet werden sollten. Da seit dem Ausscheiden noch keine 24 Monate vergangen waren, besteuerte das Finanzamt die Summe und folgte damit der bisherigen Auffassung des Bundesfinanzministeriums. Dem jedoch widersprach der Bundesfinanzhof: Seiner Ansicht nach ist die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen unabhängig von einer Wartefrist. Gleichzeitig lehnt er ab, die Erstattungssumme mit Sonderausgaben, die im Streitjahr angefallen sind, zu verrechnen.
(Quelle: BFH online, Pressemeldung vom 21.2.18)

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