Nicht nur Geldstrafe:
Bei Steuerhinterziehung kann Fahrverbot drohen
Eine Geldstrafe, die bei Steuerhinterziehung verhängt wird, ist sicher unangenehm. Was meist jedoch noch mehr weh tut ist der Entzug einer liebgewonnenen Lizenz z.B. zum Jagen oder Fliegen. Nun ist noch eine weitere Strafe dieser Art hinzugekommen: Das Gericht darf auch ein Fahrverbot erteilen.
Seit dem 23. August dieses Jahres hat sich § 44 des Strafgesetzbuches geändert. Danach darf ein Gericht nun auch den Führerschein entziehen, wenn sich das eigentliche Delikt – wie im Fall einer Steuerhinterziehung – gar nicht auf den Verkehr bezieht. Damit hat die Bundesregierung der Justiz ein neues Mittel an die Hand gegeben, um die Rechtsordnung auf schlagkräftige Weise zu verteidigen und den Steuerhinterzieher schmerzhaft zu bestrafen. Ein Fahrverbot kann allerdings auch ihre positive Seite haben: dann nämlich, wenn es als Alternative zur Haftstrafe ausgesprochen wird. Damit ergibt sich im Fall der Fälle neues Verhandlungspotenzial.
(Quelle: iww.de/astw Ausgabe 11/2017)
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