Neues zur Homeoffice Pauschale:
So lässt sich der Arbeitsplatz richtig absetzen

Seit Corona arbeiten immer mehr Menschen von zu Hause aus. Daher wurde die Homeoffice-Pauschale im Jahressteuergesetz neu geregelt. Aktuelle Verfügungen lassen darauf schließen, dass die Finanzämter bei der Berücksichtigung von Aufwendungen eher großzügig sein werden.

Die zentralen Grundsätze gehen aus einem Arbeitspapier der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen und einem Erlass des Finanzministeriums Thüringen hervor. Demnach darf die Pauschale von 5 Euro pro Tag nur dann angesetzt werden, wenn der Tag komplett im Homeoffice verbracht wurde. Zwar muss keine Bescheinigung vom Arbeitgeber erbracht werden. Aber dennoch ist es wichtig, auf eine glaubhafte Dokumentation in den Zeilen 46 bis 48 der Anlage N zu achten. Steht nicht nur ein Tisch oder Arbeitseck zur Verfügung, sondern ein richtiges Heimbüro, hat man die Wahl: In diesem Fall kann nämlich statt der Homeoffice-Pauschale der ganze Raum steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt vor allem für Arbeitnehmer, die im Zuge der Pandemie angehalten sind, ihre Tätigkeit nach Hause zu verlagern. Gibt es generell keinen Arbeitsplatz am Standort des Arbeitgebers, können bis zu 1.250 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Handelt es sich um eine Mischlösung aus Firmen- und Heimtätigkeit ist bei der steuerlichen Betrachtung entscheidend, wo der Mittelpunkt und damit der zeitliche Schwerpunkt der beruflichen Ausübung liegt.

(Quelle: iww.de/astw, Fachbeitrag Homeoffice-Pauschale vom 14.4.2021)

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