Neues zum ELStAM Verfahren:
Abruf jetzt auch für weitere Arbeitnehmergruppen

Am 1. Januar hat die schrittweise Erweiterung des ELStAM-Verfahrens begonnen. Eingebunden sind nun auch beschränkt einkommenssteuerpflichtige Arbeitnehmer. Zukünftig soll die Papierbescheinigung für immer mehr Arbeitnehmergruppen zugunsten der elektronischen Datenbank entfallen.

Bereits seit 2013 setzt der Fiskus auf Elektronik statt Papier: Die Lohsteuerkarte wurde damals durch das so genannte ELStAM Verfahren ersetzt. Seither werden Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse oder Freibetrag über die Datenbank abgerufen. Möglich war dies bisher jedoch nur für Arbeitnehmer, die im Inland meldepflichtig sind. Nun sollen sukzessive auch andere Arbeitnehmergruppen eingebunden werden. Den Auftakt machen beschränkt Einkommenssteuerpflichtige wie zum Beispiel Grenzpendler und Saisonarbeiter, bei denen kein Freibetrag berücksichtigt werden muss. In der nächsten Ausbaustufe des Programms sollen dann auch Arbeitnehmer mit Freibetrag, Steuerfreistellung oder Begrenzung des Steuerabzugs nach DBA oder Auslandstätigkeitserlass eingebunden werden. Die für ELStAM erforderliche  Steueridentifikationsnummer wird allerdings nicht automatisch zugeteilt, sondern muss beim Betriebsstätten-Finanzamt gegen Vorlage der Identifikationspapiere angefordert werden.

(Quelle: iww.de/gstb, Ausgabe 1-20, Fachbeitrag von Dipl.-Finw. Tobias Arndt)

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