Neues Jahr, neue Regeln:
Job-Ticket wird von der Steuer befreit

Das neue Jahr beginnt mit guten Nachrichten: Seit 1.1.2019 sind Arbeitgeberleistungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder von der Steuer befreit. Steuerbegünstigungen gibt es außerdem für private Fahrten.

Es war ein Hin und Her: Im Zuge des Standortsicherungsgesetzes wurden 1994 die Leistungen des Arbeitsgebers für die Pendelei mit öffentlichen Verkehrsmitteln von der Steuer befreit.  Dann fiel diese Regelung im Jahr 2004 wieder Sparmaßnahmen zum Opfer. Nun hat der Fiskus erneut eine Kehrtwende gemacht und stellt die kostenlose oder verbilligte Nutzung von Fahrausweisen für den Linienverkehr ebenso steuerfrei wie Zuschüsse zur Selbstbeschaffung und entsprechende Sachleistungen. Darin inbegriffen sind auch all die Fälle, in denen der Arbeitgeber Rahmenabkommen abgeschlossen hat und seinen Arbeitgebern auf diese Weise Vorteile einräumen kann. Wie so oft hat das Ganze allerdings einen Haken: Die Vergünstigungen werden auf die Entfernungspauschale angerechnet.

(Quelle: astw.iww.de, Ausgabe 1-2019 Seite 1 und 2)

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