Neues Baukindergeld:
Das sollten Sie als Antragsteller wissen

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat ein Förderprogramm aufgelegt, das Familien mit Kindern den Erwerb von Wohneigentum erleichtern soll. Über Antrag und Auszahlung des so genannten Baukindergeldes entscheidet die KfW. Einen Rechtsanspruch gibt es dabei nicht.

Um das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen, sind gewisse Voraussetzungen notwendig. Dazu gehört, dass der Antragsteller zu mindestens 50 Prozent Eigentümer wird und zum ersten Mal eine Immobilie in Deutschland zur Eigennutzung kauft. Es kann sich dabei um ein Einfamilienhaus, eine Wohnung, ein Mehrfamilienhaus oder eine gemischt genutzte Immobilie handeln. Wichtig ist allerdings, dass die Familie selbst darin wohnt, dass ein Anspruch auf Kindergeld vorliegt und mindestens ein Kind noch nicht volljährig ist. Gleichzeitig darf das Jahreseinkommen eine Höhe von 90.000 Euro nicht überschreiten, wobei sich diese Obergrenze um jeweils 15.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind erhöht. Außerdem darf die Kaufsumme nicht höher sein als die Fördersumme. Stichtag für die Erfüllung dieser Rahmenbedingungen ist bei Neubauten das Datum der Baugenehmigung beziehungsweise bei bestehenden Immobilien das des Kaufvertrages.

(Quelle: astw.iww.de, Beitrag von RD a.D. Michael Marfels aus Bramsche)

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