Neuer Mindestlohn:
Elektrohandwerk zahlt ab August höhere Tarife

Bereits ab diesem Monat erhalten Mitarbeiter, die im Elektrohandwerk nach Mindestlohn bezahlt werden, mehr Geld: Im Osten steigt der allgemeinverbindliche Tarif von 9,35 € auf 9,85 € und im Westen von 10,10 € auf 10,35 €. Das hat die Bundesregierung im Juli verlauten lassen.

In Deutschland gilt seit 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € brutto pro geleisteter Arbeitsstunde. Insgesamt 18 Branchen, darunter das Elektrohandwerk, haben allerdings allgemeinverbindliche Tarifverträge, die von der Bundesregierung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beziehungsweise dem Tarifvertragsgesetz für verbindlich erklärt worden sind. Die meisten davon liegen über dem gesetzlich vorgegebenen Niveau. So zum Beispiel erhielten Angestellte im Elektrohandwerk bislang 9,35 € im Osten und 10,10 € im Westen. Dieser Satz erhöht sich ab diesem Monat auf 9,85 € beziehungsweise 10,35 € und soll zum 1. Januar 2018 bundeseinheitlich auf 10,95 € angehoben werden. Dies gilt auch für Elektrohandwerker, die in fremden Baubranchen ohne anderslautenden Tarifvertrag tätig sind oder von Arbeitgebern aus dem Ausland entsendet werden. Mindestlöhne unter gesetzlichem Niveau, wie sie zum Beispiel noch im Gartenbau, in der Land- und Forstwirtschaft oder in der ostdeutschen Bekleidungsindustrie gängig sind, sollen ab 2017 nach einem Vorschlag der Mindestlohn-Kommission nicht mehr möglich sein. Einheitlich für alle Branchen sollen dann 8,84 € festgelegt werden und keine Ausnahmeregelungen nach unten mehr möglich sein.

(Quelle: Bundesregierung online)

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