Neuer Beschluss im Bundeskabinett:
E-Mobile sollen künftig steuerlich gefördert werden
Um den Ausbau der Elektromobilität voranzutreiben, will die Bundesregierung neue Anreize schaffen. Mitte Mai wurde daher im Kabinett der Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Das wirkt sich sowohl auf die Kfz- als auch auf die Einkommenssteuer aus.
Schon seit 1. Januar 2016 sind reine Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Bislang war dafür ein Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen. Diese Frist wurde nun auf ganze zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus wird die Befreiung im Zuge des neuen Gesetzesbeschlusses auch auf die Fahrzeuge ausgedehnt, die auf technisch und verkehrsrechtlich vorgeschriebene Weise zu reinen Elektromobilen umgerüstet werden. Steuerbefreiung gibt es außerdem für geldwerte Vorteile, die einem Arbeitnehmer durch die unentgeltliche oder verbilligte Lademöglichkeit von E-Mobilen oder Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb entstehen. Stellt der Arbeitgeber seinen Angestellten entsprechende Ladevorrichtungen für die private Nutzung zur Verfügung, würden darauf normalerweise 25 Prozent Lohnsteuer erhoben. Dies entfällt für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31.Dezember 2020.
(Quelle: BMF Mitteilung vom 18.5.2016)
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