Luxusautos scheiden aus:
Kein Vorsteuerabzug für den Lamborghini

Wer sich einen Lamborghini Aventador zulegt, kann keine Vorsteuer abziehen. Das hat das Finanzgericht Hamburg entschieden. Grund ist der Repräsentationsaufwand, der ähnlich unangemessen ist wie bei Jagden, Segel- oder Motorjachten. Für Luxus dieser Art sieht der Gesetzgeber ein Abzugsverbot vor.

Ein Geschäftsführer kann die Anschaffung seines neuen Firmenwagens steuerlich geltend machen. Handelt es sich dabei allerdings um einen Lamborghini Aventador, stellt sich nicht nur das Finanzamt quer. Auch das Finanzgericht Hamburg hat den Vorsteuerabzug abgelehnt und dabei auf das Affektionsinteresse des Klägers entschieden. Kurzum: Es handelt sich bei dem 300.000 Euro teuren Sportwagen um Liebhaberei und damit um privaten Luxus. Aus diesem Grund fällt die Anschaffung unter das immaterielle Schadensrecht und kann nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Da half auch nicht der Hinweis des Klägers, dass sein Luxusauto serienmäßig hergestellt wird und zur Gewinnung neuer Kunden dient.

(Quelle: iww.de/astw, Urteil des FG Hamburg vom 11.10.18, 2 K 116/18, rkr.)

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