Künstlersozialabgaben sinken:
Nur noch 4,8 Prozent für die Künstlersozialversicherung
Durch verschärfte Kontrollen konnten Rentenversicherung und Künstlersozialkasse ihre Einnahmen 2015 um rund 30 Mio. Euro erhöhen. Das zahlt sich nun für alle aus, die auf künstlerische oder publizistische Leistungen Abgaben zu entrichten haben: Statt 5,2 Prozent beträgt der Satz ab 2017 nur noch 4,8 Prozent.
Die Künstlersozialversicherung ist für rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Ihre Leistungen werden möglich durch die verpflichtenden Abgaben der Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Dabei kann es sich um Dienstleistungen eines Grafikers, Fotografen oder Werbetexters ebenso handeln wie um den Auftritt eines Musikers oder das Auftragswerk eines Künstlers – unabhängig davon, ob der Beauftragte selbst in der Künstlersozialkasse versichert ist. Bisher war auf diese Leistungen eine Abgabe von 5,2 Prozent zu entrichten. Nun sinkt der Satz auf 4,8 Prozent, was nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf erhebliche Mehreinnahmen durch strengere Kontrollen in 2015 zurückzuführen ist. Informationen über abgabepflichtige Leistungen und Ausnahmen – wie zum Beispiel die Beauftragung einer GmbH oder die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro pro Jahr – gibt es auf www.kuenstlersozialkasse.de. In Kürze wird das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die Künstlersozialabgabe verfassungswidrig ist.
(Quelle: Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 vom 9.8.2016, BGBl I 2016, 1976; BMAS vom 14.6.2016 „Künstlersozialversicherung in der digitalen Welt; anhängig: BVerfG, Az. 1 BvR 2885/15)
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