Krankenversicherung für große Kinder:
Kostenübernahme kann Einkommenssteuer senken

Bis zum Abschluss der Ausbildung sind Eltern zum Unterhalt ihres Kindes verpflichtet. Übernehmen sie dabei auch die Krankenversicherungsbeiträge, kann sich das positiv auf die Einkommenssteuer auswirken. Dies setzt allerdings voraus, dass die Zahlung an das Kind tatsächlich erfolgt ist.

Wenn ein Auszubildender seine Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzt, bringt das keinen nennenswerten Effekt. Aus diesem Grund haben die Eltern die Beitragszahlungen in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend gemacht. Dabei verwiesen sie auf den Naturalunterhalt, den sie für ihr daheim lebendes Kind leisteten. Sowohl das Finanzamt als auch der Bundesfinanzhof lehnten den Sonderausgabenabzug mit der Begründung ab, dass dazu die Berechtigung fehlte. Zwar gäbe es nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 des Einkommenssteuergesetzes eine Ausnahmeregelung. Die setzt jedoch voraus, dass die Beiträge, die das Kind zur Kranken- und Pflegeversicherung selber leisten muss, von den Eltern gezahlt oder erstattet wurden. Im Rahmen des Naturalunterhalts war dies nicht der Fall.

(Quelle: astw.iww.de, Urteil des BFH vom 13.3.18, X R 25/15)

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