Klarheit in Sachen Kindergeld:
Auch beim Auslandsstudium können Eltern ihren Anspruch behalten
Dass immer mehr Kinder im Ausland studieren, ist in Anbetracht der Globalisierung gut und richtig. Liegt ihr Wohnsitz bzw. ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort dann allerdings außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, gibt es kein Kindergeld mehr. Es sei denn, es sind ein paar wesentliche Anforderungen erfüllt.
Im konkreten Fall ging es um einen jungen Mann, der für ein Bachelorstudium nach China ging. In den Augen der Familienkasse war sein Wohnsitz damit außerhalb Europas. Darum verlangte das Amt das zunächst ausbezahlte Kindergeld kurzerhand wieder von den Eltern zurück. Diese wiederum klagten gegen die Forderung – und bekamen vom Bundesfinanzhof tatsächlich Recht zugesprochen. Die zuständigen Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Student den Wohnsitz bei seinen Eltern nicht im eigentlichen Sinne aufgegeben hatte. Außerdem konnte er nachweisen, dass er mehr als 50 % – und damit ausreichend Zeit – seiner Semesterferien dort verbracht hatte. Ohne Einfluss auf den Kindergeldanspruch ist übrigens auch, ob der Auslandsaufenthalt zu Beginn der Ausbildung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt angetreten wird.
(Quelle: NRW Datenbank)
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