Keine Nachteile beim Elterngeld:
Neues Gesetz bringt Erleichterungen während Corona

Eltern sind durch die Corona-Krise besonders belastet. Wenigstens beim Elterngeld will ihnen der Gesetzgeber Härten ersparen. Daher wurden im Bundesrat mit Rückwirkung zum 1.3.2020 Sonderregelungen beschlossen, die vorübergehend gelten und für Erleichterung sorgen sollen.

Das neue Gesetz soll die Auswirkungen der Corona-Krise auf junge Eltern abfedern. Allen voran berücksichtigt es Väter und Mütter, die in systemrelevanten Berufen tätig sind: Sie müssen ihre Elterngeldmonate nun nicht mehr vor Vollendung des 14. Lebensmonats genommen haben, sondern können sie auch später noch nutzen. Ferner sollen Eltern, deren Verdienst sich auf Grund von Kinderbetreuung, Kurzarbeit oder Jobverlust reduziert hat, keine zusätzlichen Einbußen erleiden: Monate mit verringertem Einkommen werden daher nicht in der Berechnung berücksichtigt und das Elterngeld in ursprünglich vorgesehener Höhe ausgezahlt. Da viele Eltern aufgrund der Kinderbetreuung ihre Arbeitszeiten reduzieren mussten, sieht der Bundestagsbeschluss außerdem Lockerungen beim Partnerschaftsbonus vor: Betroffene Mütter und Väter sollen den Anspruch darauf nicht verlieren, auch wenn sie die ursprüngliche Planung Corona bedingt nicht einhalten können.

(Quelle: iww.de/astw, Fachbeitrag in Ausgabe 7-2020)

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