Kein Aprilscherz:
Fördersätze für Windenergie und Biomasse sind gesunken

Die Bundesnetzagentur hat es im November angekündigt, jetzt ist es Realität: Die Förderung für Windenergieanlagen an Land ist zum 1. April um 1,2 Prozent gekürzt worden. Grund dafür ist, dass sich der Ausbau für Windkraft deutlich oberhalb des sogenannten Zubaukorridors bewegt.

Gesetzlich vorgesehen ist, dass der Zubau bei Windenergieanlagen an Land zwischen 2.400 und 2.600 Megawatt liegen soll. In diesem Fall würden die Vergütungssätze vierteljährlich um je 0,4 Prozent sinken. Tatsächlich verzeichnet Deutschland in diesem Bereich aber einen Netto-Zubau von ganzen 3.712 Megawatt und liegt damit deutlich über dem angestrebten Ziel. Aus diesem Grund fällt die Absenkung der Förderung nun entsprechend größer aus. Bei Biomasse ist genau das Gegenteil der Fall. Hier hinkt der Zubau mit 67 Megawatt dem eigentlich gesetzten Zubauziel von 100 Megawatt hinterher. Dennoch werden die Fördergelder – entsprechend der Basisdegression – um 0,5 Prozent reduziert. Läge der Zubau über 100 Megawatt, würden die Kürzungen höher ausfallen. Anpassungen dieser Art müssen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, das 2014 verabschiedet wurde, seit diesem Jahr quartalsweise erfolgen. Basis ist jeweils ein Bezugszeitraum von zwölf Monaten, der für Windenergie und Biomasse früher angesetzt wurde als für Photovoltaik. Bei der aktuellen Anpassung wurde die Entwicklung von November 2014 bis Oktober 2015 berücksichtigt. Auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de/eeg-a gibt es ausführliche Informationen dazu.

(Quelle: Bundesnetzagentur, Pressemeldung vom November 2015)

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