Guter Tipp fürs nächste Fest:
So sparen Sie bei Ihren Feierlichkeiten Steuern

Der nächste Geburtstag steht an und damit die Frage: zu Hause feiern oder eine Party Location suchen? Aus Steuersicht gibt es eine klare Antwort: Wer Dienstleister wie Servicekräfte, Koch oder Discjockey nach Hause kommen lässt, hat mehr vom Fest und kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

Natürlich hat man bei der Organisation einer Party mehr den Spaß als die nächste Steuererklärung im Blick. Aber schön ist es dennoch, wenn sich der Fiskus am Vergnügen beteiligt. Das ist möglich, indem man die Gäste nach Hause einlädt und Arbeiten wie Kochen, Spülen oder musikalische Gestaltung von Dienstleistern erledigen lässt.  Die Kosten, die dabei entstehen, gehören nach § 35 a Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes nämlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die steuerlich geltend gemacht werden können. Dazu zählt zwar nicht der Partyservice, der die Speisen anliefert, aber auf jeden Fall ein Mietkoch, Spül- und Servicekräfte oder ein Discjockey. Zu beachten ist allerdings – mal abgesehen von gesetzten Höchstbeträgen und allgemeinen Formalitäten – dass Personal- und Warenkosten getrennt abgerechnet und per Überweisung beglichen werden.


(Quelle: IWW Newsletter 7/2017, Seite 244)

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