Gute Nachricht für Künstler und Publizisten:
2016 wird der Künstlersozialabgabesatz gleichbleiben

Immer im Herbst entscheidet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über den Künstlersozialabgabesatz des Folgejahres. Für 2016 bewährt sich dabei das Stabilisierungsgesetz, das im vergangenen Jahr verabschiedet wurde. Demzufolge wird die Abgabe auch 2016 bei 5,2 Prozent bleiben.

In Deutschland sind etwa 180.000 freischaffende Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse kranken-, pflege- und rentenversichert. Die Hälfte der Beiträge wird von ihnen selbst geleistet. Der Rest wird zu 20 Prozent vom Bund und zu 30 Prozent von den Unternehmen getragen, die die Kreativleistungen verwerten. Als Bemessungsgrundlage für das Folgejahr dienen alle Entgelte, die im laufenden Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlt wurden. Auf dieser Basis entscheidet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales immer wieder neu über die Abgabenhöhe. Künstlersozialkasse und Deutsche Rentenversicherung haben ihre Prüfungen bei allen Unternehmen intensiviert, die beispielsweise Leistungen von Komponisten, Malern, Grafikern, Werbetextern, Schriftstellern oder Journalisten nutzen. So soll die Last möglich gerecht zwischen allen Beteiligten verteilt und eine solide Finanzbasis geschaffen werden. Nachdem jedoch seit vergangenem Jahr das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes gilt, ist ein weiterer Anstieg des Künstlersozialabgabesatzes nicht länger möglich.

(Quelle: Pressemeldung des BMAS vom 28.9.2015)

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