Grundfreibetrag soll steigen:
2020 wird spürbare Steuerentlastung bringen

Essen, Wohnen, Bekleidung, Hygiene: Viele Kosten fallen jeden Monat an. Damit die absolut notwendigen Mittel nicht auch noch von der Steuer belastet werden, wurde der Grundfreibetrag eingeführt. Mit seiner Erhöhung trägt der Gesetzgeber ab 1.1.2020 den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung.

Im Zuge der Inflation verändert sich auch das festgelegte Existenzminimum. Dabei handelt es sich um das Geld, das pro Person mindestens für den Lebensunterhalt benötigt wird. Laut Verfassungsrecht muss seine Höhe immer wieder an die steigenden Kosten angepasst werden. Dies ist zum 1.1.2020 wieder der Fall: Daher wird der Grundfreibetrag für Alleinstehende von bislang 9.168 Euro auf 9.408 Euro erhöht. Ehepaare dürfen seit Verabschiedung des Familienentlastungsgesetzes vom 29.11.2018 das Doppelte in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

(Quelle: iww.de/astw, Ausgabe 1-2020, Seite 17, Fachbeitrag vom 4.12.2019)

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