Generationswechsel in der Landwirtschaft:
Finanzamt kann Totalgewinnprognose durchführen

Wer einen Landwirtschaftsbetrieb übernimmt hat Glück, wenn der Vorgänger noch einmal kräftig investiert. Allerdings kann das zuständige Finanzamt in solchen Fällen eine Totalgewinnprognose durchführen. Das gilt auch, wenn ein Nießbrauchsrecht eingeräumt wurde. So hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im aktuellen Fall wurde eine Pferdepension samt Land- und Forstgrundstücken vom Vater auf den Sohn übertragen. Der Vater behielt sich allerdings noch ein fünfjähriges Nießbrauchsrecht vor. Daraufhin ließ das zuständige Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung die Wirtschaftlichkeit des Betriebes prüfen. So stellte es fest, dass schwarze Zahlen erst nach frühestens 45 Jahren – und nicht im Zeitraum des Nießbrauchs – zu erwarten seien. Darum sah es keine Gewinnerzielungsabsicht und lehnte die Feststellung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ab. Als der Vater dagegen klagte, ging der Fall vom Finanzgericht zum Bundesfinanzhof. Der bestätigte, dass bei der Totalgewinnprognose der Nachfolger einzubeziehen ist und die Phase des Verlustes nicht allein die Zeit des Nießbrauchs umfasst. Nun wird das Finanzgericht prüfen müssen, inwiefern die Pferdepension bisherige Verluste durch künftige Gewinne ausgleichen und tatsächlich einen Totalgewinn erzielen kann.

(Quelle: NWB Datenbank, Urteil des BFH vom 23.10.18, VI R 5/17)

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