Firmenwagen muss angemessen sein:
Aufwendungen für den Ferrari sind nicht voll abziehbar
Wer einen Supersportwagen als Firmenwagen fahren möchte, kann das gerne tun. Er darf jedoch nicht erwarten, dass das Finanzamt seine Aufwendungen dafür in voller Höhe anerkennt. Der betriebliche Repräsentationsaufwand muss schon noch angemessen sein, wie das Finanzgericht Baden-Württemberg bestätigt.
Finanzamt und Finanzgericht sind sich einig: Ein Luxusauto wie ein Ferrari ist kein reiner Firmenwagen, sondern Teil des Privatvergnügens. Aus diesem Grund können die Kosten für Leasing oder Kauf nicht in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Dies musste auch der Geschäftsführer einer GmbH feststellen, der das teure Fahrzeug für Besuche von Bank und Steuerberater, aber auch zur Akquise auf Renntagen nutzte. Diesen Repräsentationsaufwand hielt das Finanzamt für unangemessen hoch und kürzte ihn daher auf einen Anteil, der als angemessen eingeschätzt wurde. Mit seiner anschließenden Klage kam der Steuerpflichtige nicht durch: Nach Ansicht des Finanzgerichts war die Entscheidung des Finanzamts gerechtfertigt. Denn Aufwendungen, die durch private Interessen motiviert sind, sind nach dem Einkommenssteuerrecht nicht abziehbar. Außerdem sei ein Repräsentationsaufwand nur dann angemessen, wenn seine Höhe in Einklang mit Unternehmensgröße und Geschäftszielen steht.
(Quelle: Pressemeldung Nr. 14/2016 des FG Baden-Württemberg vom 5.10.16)
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