Fahrtenbuch für Firmenwagen:
Auch Anschaffungskosten müssen berücksichtigt werden.
Stellt der Arbeitgeber den Firmenwagen auch für Privatfahrten zur Verfügung, so sind bei der Anwendung der Fahrtenbuchmethode die insgesamt durch das Fahrzeug verursachten Aufwendungen zu erfassen. Dazu zählen auch die Anschaffungskosten. Leasingsonderzahlungen werden bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils allerdings nur zeitanteilig berücksichtigt.
Egal ob gekauft oder geleast: Die Anschaffungskosten eines Firmenwagens müssen bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode berücksichtigt werden. Ausgehend von der voraussichtlichen Nutzungsdauer wird die Gesamtsumme gleichmäßig aufgeteilt und steuerlich berücksichtigt. Sind Miet- oder Leasingsonderzahlungen für mehr als ein Jahr im Voraus erbracht worden, sind auch sie entsprechend aufzuteilen. Zumindest sofern die Aufwendungen – wie im Falle einer GmbH – periodengerecht zugeordnet werden müssen. Bei einer Sonderzahlung ist nämlich ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, da der entstandene Aufwand zeitlich nach dem Bilanzstichtag liegt. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt der Fall einer GmbH, die eine Sonderzahlung von 15.000 Euro auf die gesamte Laufzeit ihres Leasingvertrages aufteilen wollte. Aus Sicht des Finanzamtes war der Betrag jedoch den Gesamtkosten des jeweiligen Jahres hinzuzuaddieren, wodurch sich der veranschlagte Kilometersatz bei weitem erhöhte. Dies sah der Bundesfinanzhof in der Revisionsentscheidung jedoch anders und gab der Verteilung der Leasingsonderzahlung auf die Leasingvertragslaufzeit den Vorrang.
(Quelle: BFH-Urteil vom 3.9.2015 At. VI R 27/4)
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