Erbe als Streitfall:
Fehlende Kontoguthaben brauchen Beweise

Erbschaft kann die besten Familienverhältnisse ruinieren. Vermutlich auch in diesem Fall: Hier hat die Tochter die Mutter über Jahre gepflegt. Das Erbe geht jedoch an den Bruder. Der kann von der Schwester nun abgehobene Kontobeträge zurückverlangen – sofern der Verwendungszweck nicht eindeutig belegt wird.

Während der Pflegezeit von sechs Jahren hatte die Tochter von der Mutter insgesamt 7.100 Euro erhalten. Diesen Betrag verlangte der Bruder nach dem Tod von seiner Schwester zurück. Tatsächlich hätte er Anspruch darauf, wenn sie nicht gemäß § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches beweisen könnte, dass sie das Geld im Auftrag der Mutter verwendet hat. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe war dies jedoch erwiesen, denn den Großteil hatte die Mutter in Schecks ausbezahlt und entsprechend gekennzeichnet. Darüber hinaus gab es einen handschriftlichen Vertrag, der der Tochter das Pflegegeld und eine Aufwandsentschädigung zusicherte. Nur ein Betrag von 800 Euro, der als Taschengeld für die Mutter gedacht war, hätte dem Bruder theoretisch zustehen können – wenn die Schwester dem Gericht nicht glaubwürdig bewiesen hätte, dass sie ihn restlos übergeben hat.     

(Quelle: IWW Online, Meldung vom 30.6.2017)

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