Entscheidung zum Insolvenzrecht:
Laufzeit von Privatinsolvenzen wird verkürzt

Aus Straßburg kommen gute Nachrichten für alle, die Privatinsolvenz anmelden mussten: Europäisches Parlament, Europäischer Rat und EU-Kommission haben gemeinsam beschlossen, dass eine Restschuldbefreiung künftig in drei Jahren möglich ist. Diese Entscheidung gilt für Deutschland und ganz Europa.

Bislang dauerte es sechs Jahre, bis die Restschulden bei Privatinsolvenz erlassen wurden. Im Zuge der so genannten Trilogverhandlungen wurde eine Verkürzung der Laufzeit auf drei Jahre beschlossen. Bis Juni 2019 will das Europäische Parlament die gesetzlichen Richtlinien dazu ausarbeiten. Anschließend haben die EU-Mitgliedsstaaten maximal drei Jahre Zeit für die Umsetzung. Auf dem 16. Deutschen Insolvenzrechtstag, der am 4. April 2019 in Berlin stattfindet, werden bereits erste Vorschläge zur Veränderung der deutschen Restschuldbefreiungsregeln erwartet. Die zügige Anpassung ist nötig, damit Gerichte, Insolvenzverwalter und Schuldnerberater ohne Leerlauf weiterarbeiten können.

(Quelle: iww.de/astw, Ausgabe 3-2019)

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