Energetische Sanierung:
Auch für Anbauten gilt die steuerliche Förderung
Die Baubranche brummt auch unter den Bedingungen der Pandemie. Viele Eigentümer nutzen die Zeit des Daheimbleibens, um ihre privaten Wohnobjekte auch in energetischer Hinsicht wieder auf Vordermann zu bringen. Dabei stellt sich oftmals die Frage, inwieweit auch Anbauten oder Aufstockungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Bund und Länder haben diesbezüglich vor kurzem eine Mehrheitsentscheidung gefällt. Demnach gilt die Förderung nach § 35c des Einkommensteuergesetzes auch für alle Erweiterungen eines selbstgenutzten Wohngebäudes, das in punkto Energieverbrauch, Warmwasser, Heizung und Lüftung modernisiert wird. Dazu gehören Anbauten im Erdgeschoss und Aufstockungen des Daches, aber auch vorgesetzte Gauben. Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass die neu entstehenden Elemente die tatsächliche Wohnfläche vergrößern.
(Quelle: iww.de/astw, Meldung zur Einkommensteuer in Ausgabe 01-2022 )
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