Einbauküche - Abschreibung ersetzt Sofortabzug:
Erneuerung der Einbauküche: Sofortabzug der Kosten
Bei Erstveranlagungen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2016 können Steuerpflichtige auf Antrag also noch von der günstigeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs profitieren. Denn nur so lässt sich die kostspielige Erneuerung von Spüle und Herd als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand einzeln ansetzen.
Die Küche gehört zu den teuersten Posten, wenn es um die Einrichtung der Wohnung geht. Spüle und Herd konnten bislang sofort als Werbungskosten abgezogen werden. Dies ändert sich nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs: Die einzelnen Küchenelemente werden nun als einheitliches Wirtschaftsgut angesehen, das nach den Regeln der AfA über zehn Jahre abgeschrieben wird. Wer seine Küche gerade erneuert hat oder noch schnell erneuern will, kann jedoch noch von der alten Regelung profitieren: Zwar wendet das Bundesfinanzministerium bei offenen Fällen die neue Rechtsprechung bereits an. Auf Antrag gilt die Sofortabschreibung aber noch bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2016. Da lohnt sich eine Vergelichsrechnung.
(Quelle: IWW Newsletter 6/2017, Seite 92)
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