Eigentumswohnung als Heimbüro:
Bei gemeinsamer Anschaffung lässt sich nur die Hälfte absetzen

Schafft ein Ehepaar eine Eigentumswohnung an, wird das Darlehen meist gemeinsam aufgenommen und getilgt. Nutzt einer der Partner die Immobilie jedoch beruflich, können Afa und Schuldzinsen nur in Höhe seines Eigentumsanteils als Werbungskosten abgesetzt werden.

Ein Büro außerhalb der eigenen vier Wände ist steuerlich attraktiv: Die anfallenden Werbungskosten können nämlich zu 100 Prozent abgesetzt werden. Diesen Vorteil wollte ein Ehepaar nutzen, indem es im gleichen Haus noch eine Wohnung kaufte, um sie als Arbeitszimmer der Ehefrau zu nutzen. Da es sich um eine gemeinsam angeschaffte Immobilie handelte, ging die Rechnung allerdings nicht auf: Das Finanzamt akzeptierte nur die Hälfte von Afa und Schuldzinsen, die bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden sollten. Denn schließlich wurden die Anschaffungskosten ja auch hälftig von beiden Partnern getragen und über das gemeinsame Konto finanziert. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die jeweils beigesteuerten Mittel waren. Was zählt ist, dass der Kauf gemeinsam erfolgte und entsprechend gemeinsam finanziert wurde. Von dieser Regelung ausgenommen sind nutzungsorientierte Aufwendungen wie zum Beispiel für Strom oder Wasser: Dabei handelte es sich  in diesem Fall eindeutig um Werbungskosten, die aufgrund der beruflichen Nutzung nur der Ehefrau zuzurechnen sind.

(Quelle: astw.iww.de, Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6.12.17, VI R 41/15, Aktenzeichen des BFH X R 44/17, BFH 21.12.17, III B 17/17)

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