Doppelte Rentenbesteuerung:
Sinkende Freibeträge für Senioren von morgen

Wie soll mit der doppelten Rentenbesteuerung umgegangen werden? Diese Frage hat der Bundesfinanzhof im Mai ausgiebig erörtert. Schon jetzt lässt sich absehen, dass Rentner in Zukunft deutlich weniger Spielraum haben. Denn es werden nicht nur sinkende Freibeträge auf sie zukommen, so viel ist sicher.

Lange ließen sich Rentenversicherungsbeiträge, die aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden, kompensieren. Dies wird nach den Berechnungsgrundlagen des Bundesfinanzhofs kaum noch möglich sein. Der bisher geltende Freibetrag soll nämlich Jahrgang für Jahrgang gesenkt werden. Außerdem bezieht sich die Berechnung nicht nur auf den Freibetrag des Rentenbeziehers selbst. Sondern es wird bei der Festsetzung auch die Hinterbliebenenrente berücksichtigt, die der Ehegatte bei Überleben des Partners beziehen könnte. Beschäftigt hat sich der BFH darüber hinaus mit der Handhabung der so genannten Öffnungsklausel und der künftigen Versteuerung von Leistungen, die aus einer freiwilligen Höherversicherung bezogen werden. Immerhin: Für privat abgeschlossene Renten wird es keine doppelte Rentenbesteuerung geben. Da sie nicht zum gesetzlichen Rentensystem zählen, wird nur ihr Ertrag besteuert.

(Quelle: iww.de/pfb, Nachricht zur Einkommensteuer vom 31.5.21)

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